Fusion IT & Services
Informationen zu gesetzlichen Mängelrechten bei Waren, Hardware und Leistungen.
Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung dafür, dass eine Ware oder Leistung bei Übergabe bzw. Bereitstellung keinen Mangel aufweist.
Sie gilt unabhängig davon, ob zusätzlich eine Herstellergarantie besteht. Eine freiwillige Garantie schränkt gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht ein.
Für Verbraucher werden gesetzliche Gewährleistungsrechte durch diese Hinweise nicht eingeschränkt.
Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Vertragspartner, also grundsätzlich gegenüber dem Verkäufer oder Werkunternehmer.
Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusage, häufig durch den Hersteller. Inhalt, Dauer und Ablauf einer Garantie richten sich nach der jeweiligen Garantieerklärung.
Wenn für ein Produkt eine Herstellergarantie besteht, können wir bei der Abwicklung unterstützen. Das ersetzt jedoch nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Bei beweglichen Waren, zum Beispiel Hardware, Komponenten, Zubehör oder PC-Systemen, beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Verbraucher grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe.
Bei digitalen Leistungen sowie Waren mit digitalen Elementen können besondere Regeln gelten, insbesondere zu Updates und zur Bereitstellung digitaler Funktionen.
Bei Dienstleistungen, Reparaturen und Werkleistungen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Ein Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn eine Ware oder Leistung nicht die vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat.
Gewährleistung betrifft grundsätzlich Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren, auch wenn sie erst später sichtbar werden.
Kein Gewährleistungsfall liegt in der Regel vor, wenn ein Problem erst nach Übergabe durch unsachgemäße Nutzung, Beschädigung, falschen Einbau durch Dritte, nicht freigegebene Modifikationen oder normalen Verschleiß entsteht.
Wenn Sie einen Mangel vermuten, kontaktieren Sie uns bitte möglichst rasch mit einer kurzen Beschreibung des Problems.
Hilfreich sind insbesondere Bestell- oder Rechnungsnummer, Produktbezeichnung, Fehlerbeschreibung, Fotos oder Screenshots und Informationen dazu, wann der Fehler erstmals aufgetreten ist.
Eine rasche und genaue Beschreibung erleichtert die Prüfung und beschleunigt die weitere Abwicklung.
Bei einem berechtigten Gewährleistungsfall kommen zunächst insbesondere Verbesserung, zum Beispiel Reparatur, oder Austausch in Betracht.
Welche Lösung im Einzelfall möglich und angemessen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, der Art des Produkts und dem konkreten Mangel.
Wenn Verbesserung oder Austausch nicht möglich, nicht angemessen oder nicht erfolgreich sind, können nach den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Rechte bestehen, etwa Preisminderung oder Vertragsauflösung.
Bitte senden Sie Ware nur nach vorheriger Kontaktaufnahme ein, damit die Zuordnung und Bearbeitung möglich ist.
Im Gewährleistungsfall erfolgt die notwendige Mangelbehebung nach den gesetzlichen Vorgaben.
Bei Onlinekäufen kann es erforderlich sein, dass Ware zur Prüfung, Reparatur oder zum Austausch zurückgesendet wird. Die genaue Vorgehensweise wird im Einzelfall abgestimmt.
Bei Reparaturen, Diagnosen oder Arbeiten an Kundengeräten richtet sich der Leistungsumfang nach der jeweiligen Vereinbarung.
Soweit möglich, sollte vor Übergabe eines Geräts eine aktuelle Datensicherung erstellt werden.
Softwarefehler, Datenverlust, Kompatibilitätsprobleme, unsachgemäße Nutzung oder nachträgliche Änderungen können im Einzelfall gesondert zu beurteilen sein.
Viele Hardware-Hersteller bieten eigene Garantie- oder RMA-Verfahren an. Diese können je nach Hersteller, Produkt und Land unterschiedlich ausgestaltet sein.
Wir unterstützen nach Möglichkeit bei der Abwicklung, soweit dies für das jeweilige Produkt und den konkreten Fall sinnvoll ist.
Details zu freiwilligen Garantien finden Sie auf unserer Seite Garantiebedingungen.
Bei Bestellungen durch Unternehmer gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nicht wirksam und ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.